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Medizinische Fachangestellte (Arzthelfer/innen)Die deutsche Ausbildung für den Beruf „Medizinische/r Fachangestellte/r“ (bis 2006: „Arzthelfer/in“) umfasst neben medizinischen auch administrative Tätigkeiten. Sie findet als ‚duale Ausbildung’ in Arztpraxen oder Krankenhäusern etc. und in der Berufsschule statt und dauert in der Regel drei Jahre. Nähere Informationen über diesen Beruf können Sie z. B. in der Datenbank http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/ finden. Eine Anerkennung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung ist für eine Berufstätigkeit als Medizinische/r Fachangstellte/r bzw. Arzthelfer/in nicht zwingend notwendig. Seit Inkrafttreten des „Anerkennungsgesetzes“ am 01.04.2012 ist es jedoch möglich, auf der Grundlage des neuen „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes“ (BQFG) die Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Ausbildung mit der Ausbildung als Medizinische/r Fachangestellte/r zu beantragen. Die Gleichwertigkeit wird gem. § 4 BQFG festgestellt, wenn zwischen der ausländischen und inländischen Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede bestehen oder die Antragsteller diese Unterschiede durch Zusatzausbildungen oder Berufserfahrung ausgleichen können. Bei einer Ablehnung muss die zuständige Behörde die wesentlichen Unterschiede zwischen den Ausbildungen und die nachgewiesenen Berufsqualifikationen der Antragsteller in der Entscheidung darlegen (vgl. § 7 BQFG). Daher enthalten in der Regel auch ablehnende Entscheidungen positive Feststellungen zu den Berufsqualifikationen der Antragsteller, die hilfreich für Bewerbungen sein können. Wenn die Antragsteller nach einer ablehnenden Entscheidung zusätzliche Qualifikationen erworben haben, können sie einen neuen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit stellen. Für die Ausbildung Medizinischer Fachangestellter und die Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse sind die Landesärztekammern zuständig. Die Adressen der Landesärztekammern können Sie z. B. auf der Webseite der Bundesärztekammer (www.bundesärztekammer.de > Landesärztekammern) oder über www.anerkennung-in-deutschland.de finden. |
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