Technische und handwerkliche Berufe
Für die Anerkennung von Abschlüssen in einigen technischen Berufe (z. B. Handwerksberufe, sonstige technische Ausbildungsberufe) gelten seit dem 1. April 2012 (= Datum des Inkrafttretens des „Anerkennungsgesetzes“ des Bundes) neue Regelungen, die eine Anerkennung erleichtern sollen. Die Anerkennungsregelungen für Ingenieure und Architekten wurden dagegen durch das „Anerkennungsgesetz“ des Bundes nicht geändert, da für diese Berufe wegen des föderalen Systems in Deutschland die Bundesländer zuständig sind.