Zulassung zu Ausbildung und Studium

Zulassung zu einer beruflichen Ausbildung

Für die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung (Ausbildung in einem Betrieb und paralleler Besuch einer Berufsschule) gibt es in Deutschland formal keine Voraussetzungen, allerdings wird von den Ausbildungsbetrieben in der Regel mindestens ein dem Hauptschulabschluss in Deutschland entsprechender Schulabschluss verlangt. Wenn Sie ein Ausbildung in einer Fachschule oder Fachoberschule absolvieren möchten (z. B. als Krankenpfleger oder –schwester, Erzieher/in, kaufmännische oder technische Assistentin/kaufmännischer oder technischer Assistent), müssen Sie in der Regel einen Schulabschluss nachweisen, der einem Mittleren Schulabschluss in Deutschland entspricht.

Wenn Sie Ihren Schulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, können Sie eine Gleichstellung Ihres Abschlusszeugnisses mit einem inländischen Schulabschluss (= Anerkennung) beantragen. Die Adressen der zuständigen Stellen finden Sie unter anabin.de (Zuständige Stellen in Deutschland, Allgemeine Zuständigkeit, Zeugnisanerkennung Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss) oder über www.anerkennung-in-deutschland.de. Ausländische Schulabschlüsse werden in der Regel anerkannt, wenn im Hinblick auf die Dauer der Schulausbildung und die unterrichteten Fächer keine wesentlichen Unterschiede zu den entsprechenden deutschen Schulabschlüssen bestehen (vgl. hierzu auch kmk.org). Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) werden Schulabschlüsse von Spätaussiedlern, die ihre Schulpflicht im Herkunftsland erfüllt haben, in jedem Fall dem Hauptschulabschluss in Deutschland gleichgestellt (Beschl. der KMK v. 03.12.1971 i. d. F. v. 12.09.1997, Ziff. 5.1 – anabin.de).

Zulassung zum Studium an einer Fachhochschule oder Universität

Wenn Sie an einer Hochschule (Fachhochschule oder Universität) studieren möchten, wird Ihr Schulabschluss im Rahmen der Entscheidung über die Zulassung zum Studium durch die jeweilige Hochschule oder durch uni-assist e. V. (vgl. uni-assist.de) überprüft bzw. anerkannt. Die Beantragung der Anerkennung/Gleichstellung des Schulabschlusses vor der Bewerbung um einen Studienplatz ist nicht unbedingt notwendig.

Die Zulassung zum Studium setzt in der Regel die Vorlage von Bildungsnachweisen voraus, die nach den in der Datenbank anabin.de veröffentlichten Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) zum Hochschulzugang in Deutschland berechtigen (Hochschulzugangsberechtigung). Studienbewerber mit einem Schulabschluss aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion müssen in den meisten Fällen zwei erfolgreiche Studienjahre in der gleichen oder einer benachbarten Fachrichtung im Herkunftsland nachweisen, um zum Studium in einer entsprechenden Fachrichtung in Deutschland zugelassen zu werden. Bei Nachweis eines erfolgreichen Studienjahres in einer entsprechenden Fachrichtung ist in der Regel die (fachorientierte) Zulassung zum Studienkolleg bzw. zur Feststellungsprüfung möglich. Ausnahmen gelten für Studienbewerber mit besonders guten Schulabschlüssen oder Absolventen von Schulen mit vertieftem Deutschunterricht.

Informationen zu den im Einzelnen geltenden Voraussetzungen für die Hochschulzugangsberechtigungen finden Sie unter anabin.de oder auch über uni-assist.de und daad.de.

Neben einer entsprechenden Schul- bzw. Hochschulbildung setzt die Zulassung zum Studium in der Regel ein erfolgreiches Ablegen der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH-Prüfung) oder einer vegleichbaren Prüfung voraus. Im Zeitpunkt der Studienbewerbung verlangen die meisten Hochschulen zumindest einen Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 GERR. Im Falle einer (bedingten) Zulassung müssen die Bewerber die DSH-Prüfung dann vor Aufnahme des Studiums an der jeweiligen Hochschule ablegen. Immer mehr Hochschulen in Deutschland bieten jedoch auch internationale (insbesondere englischsprachige) Studiengänge an, für die keine Deutschkenntnisse oder Deutschkenntnisse auf einem geringeren Niveau erforderlich sind.

Informationen zu den Studienangeboten der Hochschulen in Deutschland finden Sie z. B. unter campus-germany.de (DAAD) oder study-in-germany.de (Deutsche Welle, auch in russischer Sprache). Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen können Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen finden oder bei den Akademischen Auslandsämtern bzw. Studentensekretariaten der jeweiligen Hochschulen erfragen.

 

 

Quelle: http://www.professija.de