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Was ist meine Qualifikation in Deutschland wert?

Haben Sie eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, bevor Sie nach Deutschland gekommen sind? Möchten Sie in Deutschland gerne wieder in Ihrem Beruf arbeiten? Oder möchten Sie in Deutschland eine neue Ausbildung oder ein neues Studium beginnen oder eine im Ausland begonnene Ausbildung bzw. ein Studium fortsetzen? Wenn ja, stellt sich eine ganze Reihe von Fragen zur Anerkennung Ihrer Qualifikationen in Deutschland, z. B. ob es überhaupt notwendig und möglich ist, eine Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen zu beantragen, an welche Stelle Sie sich wegen einer Anerkennung Ihrer Qualifikationen wenden müssen und unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung erfolgen kann.

Die Antworten auf diese Fragen hängen zum einen von dem Beruf ab, in dem Sie arbeiten möchten. Während es in manchen Berufen nicht erlaubt ist, ohne eine Anerkennung in Deutschland zu arbeiten, ist eine Anerkennung in anderen Berufen nicht unbedingt notwendig und teilweise auch (noch) nicht möglich. Außerdem unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Anerkennung in den verschiedenen Berufsgruppen und Ausbildungsgängen. Teilweise spielt darüber hinaus die Staatsangehörigkeit oder die Herkunft eine Rolle bei den Anerkennungsverfahren, weil es Sonderregelungen für EU-Bürger oder Personen mit Abschlüssen aus der EU und Spätaussiedler gibt. Wegen der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland gelten zudem häufig unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

Infolge der zahlreichen Probleme bei der Anerkennung von Abschlüssen hat die Bundesregierung ein neues Gesetz initiiert („Anerkennungsgesetz“), das ab dem 1. April 2012 gilt. Durch dieses Gesetz werden die Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse teilweise erleichtert und neue Anerkennungsmöglichkeiten geschaffen. Das Anerkennungsgesetz des Bundes betrifft jedoch nur Berufe, die in ganz Deutschland einheitlich geregelt sind (z. B. Ärztinnen und Ärzte). Für viele weitere Berufe (z. B. Lehrer/innen) sind in Deutschland die einzelnen Bundesländer zuständig. Um die Anerkennungsmöglichkeiten für diese Berufe zu verbessern, müssen die Bundesländer daher eigene Gesetze beschließen. Das Anerkennungsgesetz des Bundes enthält außerdem keine Regelungen zur Anerkennung von Schulabschlüssen und der Zulassung zum Studium an Hochschulen oder der Anrechnung von Studienleistungen.

Allgemeine Informationen zu Fragen der Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen (incl. der Adressen der für die Anerkennungsverfahren zuständigen Stellen) finden Sie z. B. auf dem Internetportal www.anerkennung-in-deutschland.de oder in der Datenbank anabin (www.anabin.kmk.org). Für eine persönliche Beratung und eine erste Orientierung können Sie sich auch an die regionalen "Erstanlaufstellen Anerkennungberatung" wenden (Adressen abrufbar über www.netzwerk-iq.de). Auf dem Portal www.professija.de möchten wir im Schwerpunkt diejenigen Fragen aufgreifen, die sich typischerweise russischsprachigen Zuwanderern stellen. Dabei konzentrieren wir uns zunächst auf die Bundesländer Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, in denen die Schwerpunktregionen des Projekts Professija.DE liegen. Bitte beachten sie neben den Informationen zu den einzelnen Berufsgruppen und zur Zulassung zu Ausbildung und Studium unbedingt auch den link „Aktuelles“, da sich die entsprechenden Regelungen sehr häufig ändern.

Quelle: http://www.professija.de