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Anerkennung von SchulabschlüssenDie Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse vollzieht sich überwiegend in Form der Gleichstellung mit dem deutschen Hauptschulabschluss, einem deutschen Mittleren Bildungsabschluss oder einem deutschen Reife-/Abiturzeugnis. Diese Anerkennungen führen im Allgemeinen die Bezirksregierungen, eigene Behörden in den Kultusministerien oder Oberschulämter in den jeweiligen Bundesländern durch. Das Anerkennungsverfahren kann hierbei bis zu einem halben Jahr dauern. Diese Stellen prüfen normalerweise auch die ausländischen Bildungsnachweise als Zugangsvoraussetzung in die beruflichen Schulen und beruflichen Ausbildungen. Die Prüfung und Anerkennung der über den Mittleren Bildungsabschluss hinausführenden Qualifikationen (Anerkennung der Hochschulzugangs-/Reife-/Abiturzeugnisse) wird meistens im Zusammenhang mit der Frage der Zulassung zum Studium an deutschen Hochschulen vorgenommen. In diesen Fällen führen die Hochschulen die Anerkennung des Zeugnisses durch. Wenn die Anerkennung der Hochschulzugangs-/Reifezeugnisse für andere Zwecke als für ein Studium nötig ist, sind normalerweise die gleichen Anerkennungsstellen wie für andere Schulzeugnisse zuständig. Hauptschulabschluss Mittlerer Bildungsabschluss/Realschulabschluss Allgemeine Hochschulreife/Abitur Sonderregelungen bei Aussiedlern nach dem Vertriebenengesetz Bei Personen, die einen Spätaussiedlerstatus haben, reicht bereits ein nach acht Jahren erworbenes Abschlusszeugnis für die Anerkennung eines Haupt¬schulabschlusses aus (gem. Ziffer 5.1.1 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 3.12.1971 i.d.F. vom 12.9.1997 "Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz in Schule und Berufs¬ausbildung"). Demnach ist das im Herkunftsland erworbene Abschlusszeugnis der Hauptschule für die Gleichstellung mit dem Abschlusszeugnis der deutschen Hauptschule hinreichend. Bei mittleren Bildungsabschlüssen gibt es keine abweichenden Regelungen für Aussiedler. Erforderliche Dokumente für die Anerkennung von Schulabschlüssen • Pass\Personalausweis und Meldebescheinigung • Notenübersicht über die Leistungen an der Schule bzw. Hochschule (als Original oder beglaubigte Fotokopie in der Originalsprache und als einfache Fotokopie für die Akten der Zeugnisanerkennungsstelle. • Für alle fremdsprachigen Bildungsnachweise Übersetzungen in der deutschen Sprache von einem vereidigten Übersetzer/in (als Original oder beglaubigte Fotokopie und als einfache Fotokopie für die Akten der Zeugnisanerkennungsstelle.
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