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Sprachkompetenzen fördernDie gesetzlichen Möglichkeiten der Sprachförderung sind für die verschiedenen Schulformen in Gesetzen, Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften über die Eingliederung von fremdsprachigen Schüler/innen sowie über die Unterrichtsorganisation und Benachteiligtenförderung geregelt. Eine wichtige Grundlage bildet die Verwaltungsvorschrift „Unterricht von Schülerinnen oder Schülern mit Migrationshintergrund“ (http://sprachfoerderung.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/grundschule.bildung-rp.de/Downloads/Migrationshintergrund/VV-Migranten-Druckfassung.pdf). Die Richtlinien und Verordnungen der jeweiligen Bundesländer finden Sie unter http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=3270 . Die Mittel werden in der Regel von den Schulen bei Schulämtern bzw. der Schulaufsicht der Länder beantragt. Für die Durchführung der Kurse wird jedoch in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl benötigt, ohne die keine Mittel bewilligt werden. Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Schulen sind jedoch möglich. Die angebotenen Maßnahmen reichen von zweistündigen wöchentlichen Unterrichtseinheiten bis hin zu Intensivsprachkursen mit zwanzig Wochenstunden für Schüler und Schülerinnen mit geringen bzw. ohne Sprachkenntnisse. Darüber hinaus können Schüler und Schülerinnen in einigen Bundesländern zusätzlich zum regulären Englischunterricht gefördert werden, wenn Englisch im Ursprungsland keine Pflichtfremdsprache war. |
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