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Schulen und Schularten

Im deutschen Bildungssystem gilt eine überwiegende Schulpflicht von 9 bis 10, in Rheinland-Pfalz sogar von 12 Schuljahren. Die Aufnahme von Schulpflichtigen erfolgt jeweils nach den Sommerferien zu Beginn eines Schuljahres, die jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Informationen über Beginn und Dauer der Schulferien in den jeweiligen Bundesländern finden Sie unter http://www.schulferien.org. Die Einschulung erfolgt im Alter von 5 bis 7 Jahren und je nach individueller Eignung, im Rahmen einer Zurückstellung, etwas später. Dies geschieht auf Empfehlung vom zuständigen Schularzt und der Schulleitung. In einigen Bundesländern bestehen zusätzlich besondere Formen des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule, wie zum Beispiel in Form von Vorklassen oder Schulkindergärten.

Die Schule beginnt für Kinder mit der Grundschule, in Bayern in der Volksschule. Je nach Bundesland umfasst die Grundschule die Klassenstufen 1 bis 4 bzw. 1 bis 6. Die Grundschule vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, wie Lesen, Schreiben und die Grundrechenarten, sowie Lern- und Arbeitsmethoden und soziale Verhaltensweisen, die für den weiteren Schulbesuch wichtig sind. Unabhängig von ihrer organisatorischen Zuordnung, bilden die Klassenstufen 5 bis 6 eine Phase der besonderen Beobachtung und Förderung. Im Wesentlichen ist sie jedoch eine Orientierungsphase für den weiteren Bildungsverlauf und seine Schwerpunkte. In diesem Zusammenhang ist hier zwischen den Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule zu entscheiden. Die Differenzierung nach den 4 genannten Schulformen erfolgt nach dem 4./6. bzw. 7. Schuljahr und in der Regel durch die in der Grundschule erreichte Durchschnittsnote und in manchen Bundesländern teilweise durch zusätzliche Aufnahmetests.

Hauptschule

Der Besuch der Hauptschule erfolgt je nach Bundesland bis zum 9. bzw. 10. Schuljahr. Sie vermittelt eine grundlegende allgemeine Bildung und führt zum Hauptschulabschluss. Der erfolgreiche Abschluss der Hauptschule öffnet den Weg zu verschiedenen Ausbildungsberufen, vor allem im Handwerk und in der Industrie sowie in kaufmännischen Berufen. Ebenso berechtigt er zum Besuch von weiterführenden beruflichen Schulen.

Realschule

Die Realschule vermittelt eine erweiterte Allgemeinbildung und führt zu einem mittleren Bildungsabschluss. Sie dauert in der Regel 6 Jahre und endet mit der 10. Klasse. Der Realschulabschluss ermöglicht den Beginn einer beruflichen Ausbildung sowie weiterführend den Besuch eines Gymnasiums bzw. einer Fachoberschule.

Gymnasium

Die traditionell höhere Schulbildung erfolgt im deutschen Schulsystem im Gymnasium. Sie beginnt in den meisten Bundesländern ab der 5. bzw. 7. Klasse und endet in der 12. bzw. 13. Klasse. Ein Wechsel in ein Gymnasium ist jedoch auch nach der 10. Klasse möglich. Insbesondere in den letzten 3 Schuljahren erfolgt der Unterricht in einem Kurssystem, in denen die Schüler ihre Fächerkombinationen unter bestimmten Vorgaben selbst zusammenstellen können. Der erfolgreiche Abschluss des Gymnasiums führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Er berechtigt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Der Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife, der jedoch nur zum Studium an bestimmten Fachhochschulen bzw. für bestimmte Fächer an Universitäten befähigt, ist in einigen Bundesländern ebenso möglich.

Gesamtschule

Einen organisatorischen und pädagogischen Zusammenschluss der oben aufgeführten Schultypen bildet die Gesamtschule. In verschiedenen Bundesländern ist sie bereits eine Alternative zum traditionellen dreigliedrigen Schulsystem (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) geworden. Eine Differenzierung nach der Grundschule erfolgt hier nicht, weshalb auch oft von einer Einheitsschule gesprochen wird. Je nach Leistung können hier ein Haupt- bzw. Realschulabschluss sowie die allgemeine Hochschulreife erworben werden.

Die Wahl der Schule ist gebunden an den Schultyp. Wohnortgebunden ist der Besuch einer Grund- und Hauptschule. Konkret bedeutet dies, dass die Grund- bzw. Hauptschule am Wohnort und im Einzugsbereich des Kindes/Jugendlichen besucht werden muss. Ist der Besuch einer Realschule bzw. Gymnasiums angestrebt, müssen sich die Eltern persönlich an die jeweilige Schule ihrer Wahl wenden. Der Meldetermin für das nächstfolgende Schuljahr, ist im Regelfall im Februar im vorherigen Schuljahr. Der genaue Termin ist jedoch bei der konkreten Schule zu erfragen.

Private Schulen

Neben den staatlichen Schulen gibt es die Möglichkeit, eine private Schule zu besuchen. Über private Schulen an Ihrem Wohnort geben Ihnen die Schulbehörden Auskunft. In der Regel muss in privaten Schulen Schulgeld gezahlt werden.

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