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Hochschulzugangsberechtigung für ausländische Studienbewerber

Die Anerkennung von Schulabschlüssen für die Zulassung zum Studium wird direkt über die Hochschulen (Zulassungsbüro oder Akademisches Auslandsamt) geregelt, wo man studieren möchte. Ein Verzeichnis aller Hochschulen und Studiengänge in Deutschland liefert der Hochschulkompass (www.hochschulkompass.de). Die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen für den Zugang zu den Universitäten kann aber auch durch die zuständigen Stellen auf der Landesebene erfolgen. Die Fachhochschulen und Berufsakademien haben z.T. eigene zentrale Anerkennungs- und Bewerbungsstellen im jeweiligen Bundesland. Zu finden unter www.anabin.de. Der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) unterhält weiterhin auf seiner Homepage eine „Zulassungsdatenbank“, auf der die Vergleichbarkeit der Zeugnisse pro Land einzusehen ist (Beispiel Russland: www.daad.de/deutschland/wege-durchs-studium). In der Praxis wird jedoch selten ein ausländischer Abschluss mit der Fachhochschulreife gleichgestellt. Voraussetzung ist, dass im Herkunftsland ebenfalls eine ähnliche Differenzierung wie im deutschen Bildungssystem vorgenommen wird.
Für den Zugang zum gewünschten Studiengang ist weiterhin zu berücksichtigen, ob es sich um ein zulassungsbeschränktes Fach handelt, bei dem die Vergabe von Studienplätzen durch die „Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen“ (ZVS) geregelt wird. Die ZVS gilt für Bildungsinländer/innen und Angehörige eines EU- oder EFTA-Staates. Eine Zulassungsbeschränkung gibt es für die Studiengänge Diplom-Biologie, Medizin, Pharmazie, Diplom-Psychologie und Zahnmedizin. Die Anzahl der Studienplätze ist nur begrenzt vorhanden, wodurch die Bewerber/innen über ein Auswahlverfahren auf die Plätze verteilt werden. Ausschlaggebend für die Hochschulzugangsberechtigung ist der Notendurchschnitt.
Für ausländische Bewerber/innen stehen acht Prozent der Plätze zur Verfügung. Eine Bewerbung von Ausländer/innen erfolgt jedoch direkt bei der gewünschten Universität bzw. beim uni-assist e. V.. Der uni-assist e. V. ist eine Servicestelle für internationale Studienbewerbungen in der sich ca. 90 deutsche Hochschulen zu einem Verein zusammengeschlossen haben, um ausländischen Studienbewerbern/innen die Bewerbung an einer deutschen Hochschule zu erleichtern und die Hochschulen bei der Auswahl ihrer ausländischen Studenten zu entlasten. In diesem Fall werden die Bewerbungen hier zentral eingereicht. Eine Liste aller der im uni-assist e. V. zusammengefassten deutschen Hochschulen und Hinweise zum Verfahren erhält man unter www.uni-assist.de.
Bei Schulabschlüssen ausländischer Bildungssysteme ist es jedoch sehr wahrscheinlich, dass der Schulabschluss als nur „bedingt vergleichbar“ eingestuft wird. Ein mindestens einjähriges Studium wird z.B. von Bewerbern aus der Russischen Föderation, aus Weißrussland, Moldavien, und der Ukraine verlangt. Ein begonnenes Studium ermöglicht hierbei in der Regel eine direkt fachgebundene Hochschulzugangsqualifikation. Bei einem bereits abgeschlossenen Hochschulstudium, ist der Zugang zu allen Studiengängen an allen deutschen Hochschulen offen.
Im Falle eines noch nicht im Heimatland begonnenen Studiums, erfordern Schulabschlüsse aus außereuropäischen Ländern häufig den Besuch eines zweisemestrigen Universitätsvorbereitungskurses an einem deutschen Studienkolleg. Dort wird dann mit der abschließenden „Feststellungsprüfung“ eine (fachgebundene) Hochschulreife erworben die deutschlandweit gilt. Eine externe Vorbereitung und Prüfung ist jedoch nach Absprache mit dem jeweiligen Studienkolleg möglich. Die Feststellungsprüfungen für die Zulassung an Fachhochschulen und an Universitäten sind jedoch verschieden. Eine erfolgreich bestandene Feststellungsprüfung für Fachhochschulen berechtigt  nur für das Studium an einer Fachhochschule, nicht an einer Universität. Und: Die Feststellungsprüfung erfolgt immer nur für einen bestimmten Studienschwerpunkt: Wer sich für den Bereich Wirtschaftswissenschaften qualifiziert hat, kann sich später nicht für Technik- oder Geisteswissenschaften immatrikulieren. Die Festlegung, ob Hochschule oder Fachhochschule und Studienschwerpunkt/fach muss deshalb durch den BewerberIn vor dem Besuch des Vorbereitungskurses erfolgen. Weitere Informationen zum Thema „Feststellungsprüfung und Studienkolleg an Universitäten und Fachhochschulen“ finden sind unter: www.daad.de/deutschland/wege-durchs-studium, www.studienkollegs.de und rund ums Studium bei der Vereinigung Russischer Studenten Deutschlands www.gruppen.tu-bs.de.

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