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Allgemeine Schulbildung/SchuleBerufsausbildungStudium in DeutschlandFinanzierung der beruflichen Bildung

Fördermöglichkeiten für der beruflichen Erstausbildung

Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit unterstützen unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbetriebe. Dies gilt insbesondere wenn Unternehmen förderungsbedürftige Personen betrieblich ausbilden. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, Leistungen für Auszubildende zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung zu erhalten.

Die Leistungen der Arbeitsagenturen gliedern sich dabei in berufsausbildungsvorbereitende und begleitende sowie finanzielle und nichtfinanzielle Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel der Ausbildungsbonus, Mobilitätshilfen oder die Berufsausbildungsbeihilfe.

Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gewährt und dient der Deckung des Lebensunterhaltes, der Fahrkosten und sonstiger Kosten, die in Verbindung mit der Berufsausbildung stehen. Die Höhe der finanziellen Leistungen ist abhängig von der Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern. Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe haben Jugendliche grundsätzlich für die Aufnahme einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Erstausbildung, wenn der Auszubildende nicht im Haushalt der Eltern wohnt, weil die Ausbildungsstätte von dort nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. Diese Voraussetzung muss nicht mehr erfüllt sein, wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr vollendet hat, verheiratet ist oder war, mit mindestens einem Kind zusammenlebt oder es für ihn aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist, bei seinen Eltern zu wohnen. Weiterhin kann die Berufsausbildungsbeihilfe zur Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und zum nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses gewährt werden. Grundsätzlich wird hier kein Einkommen angerechnet und die Lehrgangskosten werden ebenso übernommen.

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfen haben das Ziel, den Erfolg der Ausbildung bzw. Einstiegsqualifizierung zu sichern. Anspruch auf Leistungen bestehen, wenn ein Ausbildungsabbruch droht, ohne diese Förderung eine Berufsausbildung nicht begonnen, fortgesetzt oder erfolgreich beendet werden kann. Die Angebote umfassen die Stärkung der Sprach- und Bildungskompetenz der Teilnehmer und sozialpädagogischer Begleitung. Es entstehen keine Kosten und ein Zeitaufwand von 3 bis 8 Stunden pro Woche.

Vermittlungsbudget

Förderungen aus dem Vermittlungsbudget haben das Ziel, die Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung zu unterstützen. Welche Kosten im Einzelfall von der Arbeitsagentur getragen werden, wird vom Arbeitsvermittler entschieden. Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende können ebenfalls eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten.

  • Einstiegsqualifizierung
  • Ausbildungsbonus
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Ungelernte
  • Berufsbegleitende Nachqualifizierung
  • Qualifizierungsbausteine 
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Ein Projekt des Deutsch-Russischen Austausch e.V. im Rahmen des Bundeprogramms "XENOS - Integration und Vielfalt". Deutsch-Russischer Austausch e.V.