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Betriebliche Berufsausbildung

Der traditionelle Weg der Berufsausbildung in Deutschland ist die betriebliche Ausbildung und erfolgt im so genannten „Dualen System“. Charakteristisch hierfür ist, dass die Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet. Neben der praktischen Ausbildung in einem konkreten Betrieb, wird zusätzlich ein berufsbezogener Unterricht in einer Berufsschule durchgeführt. Der Unterricht umfasst in der Regel nicht mehr als zwei Tage in der Woche. Rund zwei Drittel der schulischen Ausbildung entfallen auf die berufsbezogene Fachausbildung und ein Drittel auf die Vertiefung der allgemeinen Ausbildung der Jugendlichen. Die Dauer der Ausbildung ist von Beruf zu Beruf unterschiedlich und kann im jeweiligen Fall auch differieren. Im Regelfall beträgt die Ausbildungszeit jedoch drei bzw. dreieinhalb Jahre. Durch gute Leistungen während der Ausbildung oder durch entsprechende Schulabschlüsse (zum Beispiel Abitur) sind jedoch auch Verkürzungen möglich.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen der Dualen Berufsausbildung bilden das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung sowie die darauf basierenden Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne. Die Ausbildungsordnung regelt die betriebliche Ausbildung, der Rahmenplan bestimmt die Unterrichtsinhalte in der Berufsschule. In diesem Zusammenhang ist für jeden der ca. 350 in Deutschland existierenden anerkannten Ausbildungsberufe eine Ausbildungsordnung bzw. ein Rahmenlehrplan erlassen worden. Diese Anordnungen sind für das gesamte Bundesgebiet festgelegt und sollen eine einheitliche Ausbildung gewährleisten. Der ausbildende Betrieb kann jedoch den Ausbildungsplan im eigenen Interesse, beispielsweise in Bezug auf Fremdsprachen, erweitern. Von weiterer Bedeutung sind das Sozialgesetzbuch und das Jugendarbeitsschutzgesetz (für Auszubildende die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben) sowie die Ausbildereignungsverordnung.

Voraussetzungen

Der Einstieg in das Duale Berufsausbildungssystem ist grundsätzlich jedem Jugendlichen möglich. Ein bestimmter Schulabschluss ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis bestehen jedoch Einschränkungen, die durch die Unternehmen und Organisationen vorgenommen werden. Im Regelfall ist daher ein Schulabschluss Voraussetzung für eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. Je nach Branche und Arbeitgeber werden hierbei bestimmte Schulabschlüsse bevorzugt. Für manche Berufe wird vor Beginn der Ausbildung ein zusätzliches Praktikum verlangt. Ein Mindestalter von 17 bzw. 18 Jahren kann ebenso Voraussetzung für den Ausbildungsantritt sein. Ausschlaggebend sind die Einstellungspraxis im jeweiligen Ausbildungsberuf sowie die Anforderungen für die einzelnen Berufe. In kaufmännischen Berufen erwarten Betriebe zum Beispiel mindestens einen mittleren Bildungsabschluss oder Abitur. Ebenso ist eine Ausbildung in Büroberufen ohne gute Deutschkenntnisse nicht möglich.

Bewerbung

Ausbildungssuchende haben sich direkt um einem Ausbildungsplatz in den Betrieben zu bewerben. Im Regelfall muss dies bereits ein bzw. eineinhalb Jahre vor Beginn der Ausbildung geschehen. Teilweise werden Einstellungstests durchgeführt.

Finanzierung

Die Finanzierung der betrieblichen Berufsausbildung liegt in der Verantwortung der Betriebe. Sie entscheiden über die Mittel, die sie dafür aufwenden. Während der Berufsausbildung erhalten die Auszubildenden jedoch in der Regel eine Ausbildungsvergütung. Diese ist für die verschiedenen Berufe in unterschiedlicher Höhe tariflich geregelt und kann zwischen 200 und 700 Euro liegen. Ebenso sind Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildungszeit versichert (Krankheit, Rente, Arbeitslosigkeit, Unfall). Für die Auszubildenden entstehen jedoch Kosten für Lernmittel, Essen, Arbeitskleidung, Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule, die sie selbst zu tragen haben. Manche Betriebe gewähren jedoch auch Zuschüsse. Unter bestimmten Umständen kann auch eine Berufsausbildungsbeihilfe durch das Arbeitsamt gezahlt werden.


Prüfungen und Abschluss der Ausbildung

Einen anerkannten Berufsabschluss erlangt man am Ende der Berufsausbildung mit dem Bestehen der Abschlussprüfung vor einer zuständigen Berufskammer. Während der Berufsausbildung ist jedoch noch eine Zwischenprüfung abzulegen, die den Erfolg der bisherigen Ausbildung aufzeigen soll. Diese findet in etwa in der Mitte der Ausbildung statt. Ziel der Abschlussprüfung ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit des Auszubildenden festzustellen. Er soll zeigen, dass er die zur Lösung fachlicher Probleme notwendigen Kompetenzen besitzt und anwenden kann. Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung kann eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächsten Wiederholungsprüfung herbeigeführt werden.

 

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