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Medizinische Berufe

Für die Anerkennung von Abschlüssen in den medizinischen Berufen gelten seit dem 1. April 2012 (= Datum des Inkrafttretens des „Anerkennungsgesetzes“ des Bundes) einige neue Regelungen, die eine Anerkennung erleichtern sollen. Z. B. setzt die Erteilung einer Approbation an Ärztinnen und Ärzte nicht mehr voraus, dass die Antragsteller Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaats sind. Außerdem muss sowohl bei Ärztinnen und Ärzten, als auch bei Krankenpflegern und –schwestern im Rahmen der Anerkennungsverfahren die Berufserfahrung berücksichtigt werden. Krankenpfleger oder -schwestern ohne gleichwertige Ausbildung können die Anerkennung darüber hinaus nicht nur durch eine der deutschen Abschlussprüfung entsprechende Prüfung, sondern auch durch einen Anpassungslehrgang und eine Prüfung über den Inhalt des Anpassungslehrgangs erlangen. Für Medizinische Fachangestellte („Arzthelfer/innen“) besteht zudem seit dem 1. April 2012 erstmals die generelle Möglichkeit, eine Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse zu beantragen.

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