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Anerkennung von Schulabschlüssen

Die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse vollzieht sich überwiegend in Form der Gleichstellung mit dem deutschen Hauptschulabschluss, einem deutschen Mittleren Bildungsabschluss oder einem deutschen Reife-/Abiturzeugnis. Diese Anerkennungen führen im Allgemeinen die Bezirksregierungen, eigene Behörden in den Kultusministerien oder Oberschulämter in den jeweiligen Bundesländern durch. Das Anerkennungsverfahren kann hierbei bis zu einem halben Jahr dauern. Diese Stellen prüfen normalerweise auch die ausländischen Bildungsnachweise als Zugangsvoraussetzung in die beruflichen Schulen und beruflichen Ausbildungen.
Zentrale Bedeutung für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse hat die Vergleichbarkeit der Voraussetzungen, die im Herkunftsland und in Deutschland zu dem jeweiligen Abschluss führen. Folgende Fragen sind hierbei relevant:
• Wie lange muss die Schule besucht werden?
• Welche Anzahl und Fächer mussten belegt werden?
Bei ausreichender Übereinstimmung wird der ausländische Abschluss als gleichwertig anerkannt.   
Zuständige Stellen in Deutschland für die Zeugnisanerkennung - Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss sind unter http://www.anabin.de/scripts/SelectLand.asp?SuchLand=1 zu finden.
Zuständige Stellen in Deutschland für die Zeugnisanerkennung - Anerkennung der Hochschulreife für berufliche Zwecke sind unter http://www.anabin.de/scripts/SelectLand.asp?SuchLand=1 zu finden.

Die Prüfung und Anerkennung der über den Mittleren Bildungsabschluss hinausführenden Qualifikationen (Anerkennung der Hochschulzugangs-/Reife-/Abiturzeugnisse) wird meistens im Zusammenhang mit der Frage der Zulassung zum Studium an deutschen Hochschulen vorgenommen. In diesen Fällen führen die Hochschulen die Anerkennung des Zeugnisses durch. Wenn die Anerkennung der Hochschulzugangs-/Reifezeugnisse für andere Zwecke als für ein Studium nötig ist, sind normalerweise die gleichen Anerkennungsstellen wie für andere Schulzeugnisse zuständig.

Hauptschulabschluss
Für die Gleichstellung mit dem deutschen Hauptschulabschluss ist der Nachweis des Besuches von mindestens neun (bei einigen Herkunftsländern jedoch 10 Klassen) aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit hinreichendem Unterricht zumindest in der Muttersprache, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen (z. B. Biologie oder Chemie) und einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach (z. B. Geschichte oder Sozialkunde) erforderlich. Sonderregelung für Aussiedler siehe unten.

Mittlerer Bildungsabschluss/Realschulabschluss
Für die Gleichstellung mit dem deutschen Mittleren Bildungsabschluss ist der erfolgreiche Besuch von mindestens zehn aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen notwendig. Alternativ müssen elf bis zwölf Schuljahre an einer polytechnischen Sekundarschule abgeschlossen sein. Weiterhin gilt ein höheres Anspruchsniveau welches sich unter anderem in der Ergänzung der Fächergruppen des Hauptschulabschlusses durch eine zweite Fremdsprache ausdrückt. Häufig muss eine Einzelfallprüfung erfolgen, beispielsweise, wenn im Heimatland der mittlere Bildungsabschluss bereits nach weniger als zehn Schuljahren erworben werden kann und der Antragsteller einen Berufsabschluss erworben hat.

Allgemeine Hochschulreife/Abitur
Das Abitur nennt man auch allgemeine Hochschulreife. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an einer Universität oder Hochschule oder zu einer Berufsausbildung, die das Abitur voraussetzt. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer. Die gesamte Schulzeit bis zum Abitur beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwölf oder dreizehn Jahre.

Sonderregelungen bei Aussiedlern nach dem Vertriebenengesetz

Bei Personen, die einen Spätaussiedlerstatus haben, reicht bereits ein nach acht Jahren erworbenes Abschlusszeugnis für die Anerkennung eines Haupt¬schulabschlusses aus (gem. Ziffer 5.1.1 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 3.12.1971 i.d.F. vom 12.9.1997 "Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz in Schule und Berufs¬ausbildung"). Demnach ist das im Herkunftsland erworbene Abschlusszeugnis der Hauptschule für die Gleichstellung mit dem Abschlusszeugnis der deutschen Hauptschule hinreichend. Bei mittleren Bildungsabschlüssen gibt es keine abweichenden Regelungen für Aussiedler.

Erforderliche Dokumente für die Anerkennung von Schulabschlüssen

• Pass\Personalausweis und Meldebescheinigung
• gegebenenfalls Spätaussiedler/innenbescheinigung (§ 15 BVFG)
• Namensänderungsurkunden
• Abschlusszeugnis oder Diplom der zuletzt besuchten Schule oder Hochschule (als Original oder beglaubigte Fotokopie in der Originalsprache und als einfache Fotokopie für die Akten der Zeugnisanerkennungsstelle).

• Notenübersicht über die Leistungen an der Schule bzw. Hochschule (als Original oder beglaubigte Fotokopie in der Originalsprache und als einfache Fotokopie für die Akten der Zeugnisanerkennungsstelle.
• Soweit vorhanden, Nachweis über eine bestandene Hochschulaufnahmeprüfung oder eine Hochschulzulassung für ein wissenschaftliches Studium (als Original oder beglaubigte Fotokopie in der Originalsprache und als einfache Fotokopie für die Akten der Zeugnisanerkennungsstelle.

• Für alle fremdsprachigen Bildungsnachweise Übersetzungen in der deutschen Sprache von einem vereidigten Übersetzer/in (als Original oder beglaubigte Fotokopie und als einfache Fotokopie für die Akten der Zeugnisanerkennungsstelle.

 

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