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Allgemeine Schulbildung/SchuleEinstufung von Seiteneinsteigern Wahl der Schule und SchulartenSprachförderung Finanzielle FördermöglichkeitenAnerkennung von SchulabschlüssenBerufsausbildungStudium in DeutschlandFinanzierung der beruflichen Bildung

Ankommen und eine neue Schule besuchen

Bei Fragen der Einschulung eines Kindes müssen sich Eltern generell an die entsprechende Schule an ihrem Wohnort wenden. Kinder/Jugendliche nichtdeutscher Herkunft, die während des bereits laufenden Schuljahres einreisen, können auch im Laufe des Schuljahres bzw. zu einem späteren Zeitpunkt eingeschult werden. Mangelnde deutsche Sprachkenntnisse können kein Grund für eine Zurückstellung sein. In den Schulformen Realschule und Gymnasium haben Schüler in der Regel zwei Jahre Zeit, um ausreichende Sprachkenntnisse zu erwerben.

Ist die Schullaufbahn bereits im Herkunftsland begonnen worden, entscheidet die jeweilige Schulleitung in Absprache mit der örtlichen Schulbehörde, den Schülern und ihren Eltern, in der Regel im Anschluss an einen Probeunterricht, über die Einstufung in das deutsche Klassen- und Schulsystem. Eine Überprüfung der Einstufung erfolgt jedoch durch die Klassen- und Kursleiter im Rahmen des Schuljahres. Im Fokus stehen dabei die gemachten Lernfortschritte, auch in Bezug auf die Deutschkenntnisse.
 
Die Anerkennung schulischer Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, beschränkt sich auf die Anerkennung von Schulabschlüssen. Bei Leistungen innerhalb einer noch fortzusetzenden Schullaufbahn findet kein formelles örtliches Anerkennungsverfahren statt. In die Beurteilung werden jedoch die Sprachkenntnisse und bisherigen Zeugnisse (in deutscher Übersetzung) der Kinder einbezogen. 

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Ein Projekt des Deutsch-Russischen Austausch e.V. im Rahmen des Bundeprogramms "XENOS - Integration und Vielfalt". Deutsch-Russischer Austausch e.V.